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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Alltara – Angebote zur Unterstützung im Alltag (§45a SGB XI)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von
Alltara – Alltagshilfe, Inhaber Lutz Bahl, im Rahmen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI.

Die Leistungen richten sich an pflegebedürftige Personen sowie deren Angehörige.

2. Art der Leistungen

Alltara erbringt Leistungen der Alltagsunterstützung, insbesondere:

  • Alltagsbegleitung und Betreuung

  • Unterstützung im Haushalt

  • Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen

  • Förderung der Selbstständigkeit

  • Entlastung pflegender Angehöriger

Ziel der Leistungen ist es, den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu sichern und die Lebensqualität der Klienten zu verbessern.

3. Leistungsdurchführung und Dokumentation

  • Die Leistungen werden individuell vereinbart und durchgeführt.

  • Jeder Einsatz wird durch einen Leistungsnachweis dokumentiert (Datum, Dauer, Art der Leistung, Unterschrift des Klienten).

  • Der Leistungsnachweis ist die verbindliche Grundlage für die Abrechnung.

Ohne unterschriebenen Leistungsnachweis kann keine Abrechnung erfolgen.

4. Vertragsgrundlage

Die Zusammenarbeit basiert auf:

  • einem Erstgespräch zur Bedarfsermittlung

  • einem Dienstleistungsvertrag

  • einer Abtretungserklärung zur Abrechnung mit der Pflegekasse

  • diesen AGB
     

5. Vergütung und Abrechnung

  • Der Stundensatz beträgt 39,50 € pro Stunde.

  • Zusätzlich wird eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 8,00 € pro Einsatz berechnet.
     

Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der im Leistungsnachweis dokumentierten Einsätze
 

6. Abrechnung über die Pflegekasse

  • Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrags (§45a SGB XI).

  • Voraussetzung hierfür ist:

    • ein anerkannter Pflegegrad

    • eine unterschriebene Abtretungserklärung

    • vollständig ausgefüllte und unterschriebene Leistungsnachweise

Es werden ausschließlich tatsächlich erbrachte Leistungen abgerechnet.


7. Zahlungspflicht des Klienten

Der Klient bleibt zur Zahlung verpflichtet, wenn:

  • die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise nicht übernimmt

  • der monatliche Entlastungsbetrag ausgeschöpft ist

  • kein Anspruch (z. B. kein Pflegegrad) besteht

  • Leistungen nicht ordnungsgemäß bestätigt wurden


8. Mitwirkungspflichten

Der Klient verpflichtet sich:

  • Leistungsnachweise ordnungsgemäß zu unterzeichnen

  • Änderungen (Pflegegrad, Pflegekasse, Krankenhausaufenthalt etc.) mitzuteilen

  • Zugang zum Einsatzort sicherzustellen


9. Personaleinsatz

  • Die Leistungen werden durch geeignete und qualifizierte Betreuungskräfte erbracht.

  • Bei Ausfall wird nach Möglichkeit eine Vertretung gestellt.

  • Ein Anspruch auf eine bestimmte Betreuungsperson besteht nicht.


10. Beschwerden

  • Beschwerden können jederzeit mündlich oder schriftlich geäußert werden.

  • Ziel ist eine schnelle und einvernehmliche Lösung.


11. Haftung

  • Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  • Die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


12. Vertragsbeendigung

Die Zusammenarbeit kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten beendet werden.


13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


14. Anbieter
 

Alltara – Alltagshilfe
Lutz Bahl
Roseggerstraße 8
41469 Neuss
Telefon:
+49 1575 7956987
E-Mail: info@alltara.de

 

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